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Agfa, Kullmann, Singer & Cie und die frühe Filmmanufaktur

 

Der Januar 1918 war für AGFA ein wichtiger und entscheidender Monat. Dr. R.W. Lohöfer, der leitende Direktor der Filmfabrik, schrieb am 6. Januar an den 'Geheimrat', um von einem Gespräch mit dem Oberstabsarzt Dr. Meissner, dem leitenden Direktor des 'Bild- und Filmamtes', zu berichten, das er am Vortage geführt hatte.

 

Nachdem erst eine Einigung über die Verteilung der demnächst einsetzenden stärkeren Lieferungen (an Kinefilm) erzielt war, frug er mich nach unserer Einstellung zur Ufa, die ich als noch neutral bezeichnete. Er riet sehr zu einer Beteiligung. ...Er hatte vorgestern eingehende Besprechungen in der Ufa und hat... von der Errichtung einer Rohfilmfabrik dringend abgeraten, was ihm angeblich  auch gelungen sei trotz des Widerstandes von Henkel-Donnersmark. Vorrausetzung sei aber eine Einigung mit uns und eine Interessenahme unsererseits an der Ufa. Er schlug eine Besprechung mit der Ufa in seiner Gegenwart vor, was ich für Ende nächster Woche zusagte. Diese Besprechung wird sehr interessant sein, da es sich ja zeigen muss, ob es tatsächlich den Ermahnungen..gelungen ist, die massgebenden Persönlichkeiten von der Errichtung einer Rohfilmfabrik abzubringen.[1]

 

Am 25.Januar traf sich Dr. Lohöfer mit Herrn Direktor Oliver von der UFA und drei Tage später mit Herrn Direktor von Stauss von der Deutschen Bank. Laut Dr. Lohöfers schriftlichem Bericht, datiert vom 29. Januar, "...hat...zwischen Herrn Oliver und mir inzwischen eine prinzipielle Verständigung stattgefunden."[2]

 

Ein Vertrags-Entwurf wurde erarbeitet und das Treffen mit v. Stauss konzentrierte sich auf zwei mögliche Varianten: entweder (a) würde der Vertrag nur für Deutschland Gültigkeit haben, wodurch die UFA außerhalb des Landes völlige Freiheit hätte;  sie könnten im Ausland sogar eine eigene Filmfabrik bauen, wenn sie wollten, wobei der dort produzierte Film dann jedoch nicht zur Verwendung nach Deutschland eingeführt werden dürfte; oder (b) der Vertrag würde sich auf alle Länder erstrecken, und in diesem Falle könnte die UFA sich aussuchen, ob sie ihr Rohmaterial in Deutschland zu vergünstigten Preisen oder aber im jeweiligen Land vom dortigen AGFA-Vertreter "...zu dem billigsten Preise...,"[3] erstehen wolle.

 

Der "Vertrag über die Lieferung von Celluloid-Rohfilm für Kinematographie" wurde am 15.Juni 1918 unterschrieben und am 20. Juni offiziell registriert. Darin

 

...verpflichtet sich (die Ufa), während der Zeit bis zur Beendigung des Krieges 100%, von diesem Zeitpunkt ab 80% ihres gesamten in- und ausländischen Bedarfes an Positiv- und Negativ-Rohfilm für Kinematographie bei der Agfa zu decken.[4]

 

Die UFA verpflichtete sich weiterhin, die Verwendung von AGFA-Film bei der Kopie ihrer Filme durch andere Firmen vorzuschreiben. Die UFA versprach auch, während der Gültigkeit dieses Vertrages weder eine eigene Film-Herstellung zu errichten noch sich an einer von einer dritten Person betriebenen Film-Herstellungs-Firma, direkt oder indirekt,  zu beteiligen.

 

AGFA andererseits versprach, keinem anderen Kunden in Deutschland dieselben Vorzugspreise zu gewähren.[5] Zusätzlich zu diesen Vorzugspreisen würde die UFA von AGFA einen 'Material-Bonus' von 7 % der insgesamt während eines Kalender-Jahres erworbenen Kinefilm Menge erhalten. AGFA verpflichtete sich, mindestens die Hälfte dieses Warenbonusses in Rollen voller Länge zu liefern, d.h. Rollen von 120 Metern Länge.

 

Die UFA versprach, AGFA jährlich über die Mengen der von ihr exportiertem Rohfilm in folgende Länder, AGFA's traditionelle Märkte,  zu informieren:

 

1.  überhaupt aus Deutschland; 2. nach den Ländern Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, England und den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika zusammen; 3. nach Russland; 4. nach Oesterreich-Ungarn.[6]

 

...Dieser Vertrag wird geschlossen auf die Zeit bis zum Ablauf des 48. vollen Kalendermonats nach Kriegsende ...Als Kriegsende im Sinne dieses Vertrages gilt das Ende des Krieges mit der letzten europäischen Grossmacht.[7]

 

Der AGFA-Jahresbericht für 1918 erwähnt keinen Vertrag mit der UFA. Er beschreibt jedoch eine signifikante Entwicklung:

 

Das Kriegsministerium veranlasste uns noch zu Anfang des Jahres 1918, alle Vorbereitungen zu treffen, um die Fabrikation durch Aufstellung neuer Maschinen und Ausbau der Fabrik auf eine weiter erhöhte Leistungsfähigkeit zu bringen. Diese Fabrikationserweiterung ist dann auch im Oktober 1918 durchgeführt worden, sodass jetzt die Filmfabrik in der Lage ist, im Jahre rund 80 Millionen Meter Film herzustellen...

Da die Oberste Heeresleitung ein Interesse an der vollen Ausnutzung der Filmfabrik hatte, wurde im Kriegsministerium eine eigene Abteilung damit beauftragt, die erforderlichen Rohmaterialien im vollem Umfange sicherzustellen. Im Laufe des Sommers haben wir dann auch tatsächlich voll arbeiten können, bis durch den Ausbruch der Revolution diese Beschaffungsstelle ihre Tätigkeit einstellen musste, und wir dann wieder gezwungen waren, eine Einschränkung (der Produktion) vorzunehmen.[8]

 

Der Patronen-Füllbetrieb fing im Jahre 1918 mitt einer mässigen Tagesproduktion von etwa 17.000 Atemeinsätzen (für Gasmasken) täglich an, stieg im Laufe des Februar bis auf täglich ca. 65. 000 Einsätze, wurde während des Frühjahres und Sommers auf etwa 24.000 festgesetzt und endete am 9. November mit einer täglichen Produktion von ca. 33.000 Einsätzen.[9]

 

An genau diesem Tag im November versammelten sich spontan mehr als 30.000 Arbeiter der Chemie-Branche aus der Wolfen-Bitterfeld-Gegend auf dem Bitterfelder Marktplatz und wählten einen Soldatenrat. Die Arbeiter und Soldaten nahmen die Stellung der royalistischen Streitmacht ein, patroullierten die Gegend und bewachten die wichtigsten Gebäude.[10]

 

Die meisten der AGFA-Akten aus dieser Zeit fehlen oder sind unvollständig, so dass eine genaue Rekonstruktion der Geschehnisse der folgenden Monate in der Filmfabrik zur Zeit nicht möglich ist.

 


[1]AW1098, Brief vom 6. Januar 1917 (Der Eingangsstempel hat jedoch die richtige Jahreszahl), von Dr.R.W.Lohöfer an Dr. Oppenheim.

[2]AW1098, Bericht über die Besprechung mit Herrn Direktor Oliver von der Ufa am 25.Januar 1918 und Herrn Direktor v. Stauss von der Deutschen Bank am 28. Januar 1918. Gez. Lohöfer, Wolfen, den 29. Januar 1918.

[3]Ebenda.

[4]Vertrag zwischen der Actien-Gesellschaft für Anilin-Fabrikation in Berlin-Treptow, in folgendem kurz "Agfa" genannt, und der Universum-Film-Aktiengesellschaft in Berlin, in folgendem kurz "Ufa" genannt, datiert vom 20. Juni 1918.

[5]Ebenda.Eine fortlaufende Tabelle der Vergünstigungen wurde aufgestellt, von 5% des Basispreises für einen Gesamt-Kalenderjahreserwerb zw. 1.200.000 und 2.500.000 m, bis zu 15% für einen Gesamt-Kalenderjahreserwerb über 30.000.000 m an Positivfilm.

[6]Ebenda.

[7]Ebenda.

[8]AGFA-Jahresbericht 1918, S.89.

[9]Ebenda, S.98.

[10]Op.cit.,R. Kahnert & Manfred Gill (1977), S.55.